Version 24/01
Die nachstehenden TransaCard Bedingungen («Bedingungen») regeln die Abgabe und den Gebrauch der TransaCard und die damit verbundene
Beziehung zwischen der am TransaCard Programm teilnehmenden Person und der Transa Backpacking AG, Josefstrasse 53,
8005 Zürich («Transa»).
Die TransaCard ist eine Kundenkarte, die von Transa an natürliche Personen ab 18 Jahren und mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Lichtenstein kostenlos abgegeben wird. Die TransaCard lautet auf den amtlichen Namen; Fantasiebezeichnungen oder Pseudonyme sind nicht zulässig. Die teilnehmende Person hat ihre Adresse am amtlichen Wohnsitz zu verwenden sowie eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, behält sich Transa vor, keine TransaCard auszustellen oder die betroffene TransaCard zu sperren.
Der Antrag für eine TransaCard kann schriftlich auf dem entsprechenden Antragsformular oder elektronisch unter www.transa.ch/de/faq/transacard gestellt werden. Die antragsstellende Person wird durch Zustellung bzw. Übergabe der TransaCard Teilnehmende des Kundentreueprogramms der Transa («Programm»). Teilnehmende sind verpflichtet, Transa über Änderungen ihrer Kontaktdaten zu informieren. Änderungen sind schriftlich dem Transa Kundenservice mitzuteilen* oder selbstständig unter www.transa.ch/de/account anzupassen.
Die teilnehmende Person sammelt mit jedem Einkauf Transa Punkte («Punkte»), sofern sie ihre TransaCard beim Einkauf in einer Transa Filiale vorweist. Das Sammeln von Punkten für Einkäufe im Onlineshop bedingt, dass die teilnehmende Person den Kauf registriert und eingeloggt tätigt und ihre TransaCard in ihrem Onlinekonto hinterlegt hat.
Erworbene Punkte werden auf dem Kundenkonto («Konto») der teilnehmenden Person gutgeschrieben. Die jeweilige Punktegutschrift wird auf dem Kassenbeleg oder im Onlineshop ausgewiesen und bemisst sich nach der Höhe des Netto-Einkaufbetrages (d.h. Rechnungsbetrag inkl. MWST und abzüglich allfälliger Rückgaben, Rücksendungen und Rabatte). Die Punktegutschrift beträgt in der Regel einen Transa Punkt pro CHF 1. Keine Punkte werden für Geschenkkarten, Lieferkosten und Aufwandspauschalen gewährt. Bei höherer Gewalt oder bei Ausfall der Technik kann die Gutschrift von Punkten vorübergehend und ersatzlos ausgesetzt werden.
Das jeweils aktuelle Punkteguthaben («Guthaben») wird bei jedem Einkauf auf dem Kassenbeleg oder im Onlineshop angezeigt und kann jederzeit an einer Kasse in einer Transa Filiale oder auf «Mein Konto» unter www.transa.ch/de/account abgefragt werden. Mögliche Fehler im Guthaben hat die teilnehmende Person Transa innerhalb von 30 Tagen ab dem letzten Kauf zu melden. Andernfalls gilt das Guthaben als akzeptiert. Fehler sind dem Transa Kundenservice zu melden*.
Der teilnehmenden Person werden mehrere Aufkleber mit Strichcode mit der auf das TransaCard Konto lautenden Nummer zugestellt. Die teilnehmende Person kann diese Aufkleber an Drittpersonen abgeben, welche damit Punkte auf das Konto der teilnehmenden Person sammeln oder die auf dem Konto gesammelte Punkte einlösen können. Diese Drittpersonen profitieren nicht von weiteren Programmvorteilen wie Kundenmagazin, Partnerangeboten etc. Die Abgabe der Aufkleber an Drittpersonen erfolgt auf eigenes Risiko. Transa haftet nicht für Punkte, welche gegen den Wunsch der teilnehmenden Person durch Drittpersonen eingelöst werden. Die teilnehmende Person nimmt zur Kenntnis, dass im Onlineshop Punkte nur durch die teilnehmende Person gesammelt und eingelöst werden können.
Die gesammelten Punkte kann die teilnehmende Person frühestens am Tag nach der Gutschrift beim Einkauf in einer Transa Filiale oder im Onlineshop als Zahlungsmittel einsetzen. Dabei haben 50 Punkte den Wert von CHF 1. Reicht das Guthaben zur Deckung des Einkaufs nicht aus, kann die teilnehmende Person den Restbetrag durch eine andere von Transa akzeptierte Zahlungsart begleichen. Gesammelte Punkte verfallen drei Jahre nach ihrer Gutschrift. Eine Auszahlung von Punkten ist nicht möglich.
Transa informiert die teilnehmende Person primär per E-Mail über aktuelle Vergünstigungen und weitere Vorteile des Programms. Die Zustimmung der teilnehmenden Person vorausgesetzt, kann Transa die angegebenen Daten zudem für den Versand von Informationen und Angeboten von Transa verwenden, welche das Programm nicht direkt betreffen (z.B. Kundenmagazin, Newsletter).
Es gilt die Datenschutzerklärung der Transa Backpacking AG, deren jeweils gültige Fassung unter www.transa.ch/de/datenschutz abgerufen werden kann.
Missbräuchlich eingelöste Transa Punkte, etwa bei Diebstahl oder Verlust der TransaCard, können nicht ersetzt werden. Abhandengekommene Aufkleber/Karten müssen Transa gemeldet* werden.
Die Mitgliedschaft im TransaCard Programm kann von Teilnehmenden und Transa mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfirst verfallen alle Transa Punkte und Ansprüche aus der Mitgliedschaft im TransaCard Programm. Die Kündigung muss Transa schriftlich mitgeteilt* werden.
Transa behält sich vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die jeweils gültige Fassung ist unter www.transa.ch/de/transacard abrufbar. Teilnehmende werden auf Änderungen in geeigneter Weise aufmerksam gemacht und, wenn die teilnehmende Person nicht innert 30 Tagen nach Bekanntmachung ihre Teilnahme am Programm kündigt, gelten die Bedingungen als akzeptiert.
Falls einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen einschliesslich ganz oder teilweise unwirksam sind, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt. Diese Bedingungen und sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen teilnehmenden Person und Transa unterstehen materiellem schweizerischem Recht unter Ausschluss aller Normen, die auf ausländisches Recht verweisen. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, der TransaCard und/oder der Teilnahme am Programm sind die ordentlichen Gerichte am Sitz der Transa ausschliesslich zuständig.
*Kontakt: Transa Backpacking AG, Josefstrasse 53, 8005 Zürich | info@transa.ch
(Mit der TransaCard immer kostenlos)