Die vorliegenden allgemeinen Mietbedingungen finden auf sämtliche mit der Transa Backpacking AG («Transa») geschlossenen Verträge über jegliche Arten von Vermietung und Testmaterial Anwendung. Im Übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen uneingeschränkt auch für alle Mietverträge.
Der Vertrag wird zwischen dem Mieter und Transa geschlossen. Das Mindestalter des Mieters beträgt 18 Jahre. Bei Mietern unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis der Eltern oder des Erziehungsberechtigten Voraussetzung für den Abschluss eines Mietvertrags.
Der Mietpreis für die vereinbarte Mietdauer sind im Voraus bei Übergabe der Mietgegenstände zu bezahlen. Der Mietpreis berechnet sich, nach Tagen, wobei Sonn- und Feiertage voll berechnet werden. Nicht berechnet wird der Abholtag, wenn die Mietgegenstände nach 14 Uhr abgeholt werden und der Rückgabetag, wenn die Mietgegenstände vor 14 Uhr retourniert werden. Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Angebote.
Die Versicherung ist Sache des Mieters. Der Mieter bestätigt mit dem Abschluss des Mietvertrags, gegen die Risiken aus Haftpflicht, Unfall und Diebstahl ausreichend versichert zu sein.
Der Mieter übernimmt die Mietsache in sauberem Zustand. Beanstandungen seitens des Mieters müssen dem Vermieter bei der Übergabe gemeldet werden. Der Mieter hat sich mit einem offiziellen Dokument auszuweisen (Pass oder Identitätskarte).
Treten während der Miete Defekte an der Mietsache auf, ist dies dem Vermieter unverzüglich zu melden und die Mietsache an diesen zurückzubringen. Ist der Defekt Folge eines bestehenden Mangels an der Mietsache, wird diese, sofern möglich, ausgetauscht. Kann der Vermieter keinen gleichwertigen Ersatz der Mietsache vornehmen, wird die bezahlte, unbenutzte Mietdauer nach Abzug allfälliger vom Mieter verschuldeter Kosten rückerstattet.
Der Vermieter nimmt Reservierungen grundsätzlich persönlich und telefonisch entgegen. Reservierungen sind für den Mieter verbindlich. Bei unbegründeter Nichtabholung werden dem Mieter CHF 25 in Rechnung gestellt. Ereignisse, welche eine Abholung oder Rückgabe verhindern (höhere Gewalt, extreme Wetterverhältnisse, Krankheit, Unfall) sind davon ausgeschlossen. In diesem Fall ist eine Mitteilung 24 Stunden vor dem Mietantritt nötig. Bei einer vorzeitigen Rückgabe der Mitgegenstände werden nur komplette Miettage gutgeschrieben, angebrochene Tage werden verrechnet.
Das reservierte Material wird von der Filiale bis zum Ladenschluss des vereinbarten Abholtages zurückgehalten. Ab diesem Zeitpunkt wird das Material wieder zum Verleih freigeben, ohne dass dem Kunden eine Entschädigung zusteht.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur mit Zustimmung des Vermieters vor Beendigung der laufenden Miete möglich. Der Vermieter kann ohne Angabe von Gründen die Verlängerung verweigern.
Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache dem Vermieter vor Ablauf der im Mietvertrag angegebenen Mietzeit während der Filialöffnungszeiten zurückzugeben. Der Mietpreis für zu spät zurückgegebene Mietsachen sowie die daraus entstandenen Folgekosten, hat der Mieter zu tragen. Die Mietsache sowie das vom Vermieter zur Verfügung gestellte Zubehör müssen dem Vermieter bei der Rückgabe der Mietsache vollständig, sauber und in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden. Eine allfällige Reinigung durch den Vermieter wird nach Aufwand, mindestens aber mit CHF 30, verrechnet. Ausgenommen sind Schlafsäcke, Regen- und Isolationsbekleidung, da bei diesen Produkten eine Reinigung durch den Vermieter im Mietpreis einberechnet ist. Bei verspäteter Rückgabe der Mietsache befindet sich der Mieter automatisch und ohne Mahnung in Verzug. Die über die vereinbarte Mietdauer angebrochene Zeiteinheit wird dem Mieter zusätzlich verrechnet. Transa verrechnet bei Verzug der Rückgabe für jeden überfälligen Tag den Miettarif gemäss der aktuellen Mietpreisliste. Zusätzlich ist für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 20 geschuldet. Wird die Mietsache nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Mietende zurückgegeben, erstattet Transa Anzeige. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
Der Vermieter hat den Mieter auf die ordnungsgemässe Handhabung der Mietgegenstände und die Notwendigkeit personenbezogener Einstellung der Sportgeräte hingewiesen. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen, sachgemässen Nutzung der Mietsache. Der Mieter ist verantwortlich für alle Schäden inklusive übermässiger Abnutzung, die sich aus Nachlässigkeit oder unsachgemässem Gebrauch der Mietsache ergeben. Die Weitervermietung ist untersagt. Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Mietsache angemessene Schutzkleidung zu tragen.
Das Benutzen der Mietartikel auf sämtlichen Strassen, Wege, Plätze, Pisten und Grundstücke erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter lehnt jegliche Haftung ab. Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit wird vollumfänglich wegbedungen. Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung des Vermieters gelten auch für ihre Erfüllungsgehilfen bzw. Arbeitnehmer. Die Nutzung der Mietgegenstände erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Die Vermietung der Mietgegenstände durch den Vermieter beinhaltet keine Ausbildung in der Anwendung der Produkte. Der Vermieter haftet daher in keinem Fall für Schäden, die auf unsachgemässe Verwendung der vermieteten Artikel, auf Missachtung der üblichen Vorsichtsmassnahmen oder auf ähnliche Gründe zurückzuführen sind.
Der Mieter haftet für jede Beschädigung der Mietsache inklusive Zubehör, die während der Mietdauer eintritt (insbesondere wegen Sturz, Vandalismus, Elementareinwirkungen, Manipulation, Einwirkungen aus dem Transport sowie unsachgemässem oder zweckfremdem Einsatz). Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsache bzw. des Zubehörs wird die Wiederbeschaffung bzw. der Ersatz dem Mieter zum Ersatzwert in Rechnung gestellt. Soweit Dritte vom Mieter verantwortlich gemacht werden, ist dies unverzüglich der Polizei zu rapportieren. Übergibt der Mieter die Mietsache an Dritte, so haftet er für Schäden und Folgeschäden, die an oder durch die Mietsache durch Dritte verursacht werden. Die Haftung besteht unabhängig davon, ob der Mieter die Mietsache selbst benutzt oder sie mit oder gegen seinen Willen von Dritten behändigt wird.
Kauft der Mieter nach Rückgabe ein neues, dem Mietartikel entsprechendes Produkt wird ihm maximal 2 Tagesmieten an das neu gekaufte Produkt angerechnet. Beim Kauf von Harscheisen, Stoppern oder ähnlichem Zubehör, kann die Miete von Tourenskis nicht angerechnet werden. Anrechenbar sind die Miettage welche in der gleichen Saison wie der Kauf geschehen. Es wird der effektiv bezahlte Mietbetrag gutgeschrieben. Die Miete kann nur auf verfügbaren Produkten angerechnet werden. Ausgeschlossen sind Testskis welche zu Nettopreisen verkauft werden.
Vom Vermieter werden personenbezogene Daten des Mieters erhoben und verarbeitet. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten, die für die Abwicklung des Mietvertrags notwendig sind (z.B. Name, Vorname, und Anschrift des Mieters). Die Erhebung und die Bearbeitung der persönlichen Daten der Mieter durch Transa ist in der Datenschutzerklärung erläutert. Diese bildet integrierender Bestandteil der allgemeinen Mietbedingungen. Die Datenschutzerklärung ist unter www.transa.ch/datenschutz abrufbar. Transa nutzt die personenbezogenen Daten der Mieter im Übrigen nur in den gesetzlich erlaubten Fällen. Soweit Transa personenbezogene Daten für einen Zweck nutzt, der nach den gesetzlichen Bestimmungen das Einverständnis des Mieters erfordert, wird Transa den Mieter jeweils um sein ausdrückliches Einverständnis bitten. Der Mieter kann das einmal gegebene Einverständnis nach Beendigung der Miete widerrufen und/oder künftigen Verwendungen seiner Daten widersprechen.
Mündliche Nebenabreden sind unwirksam bzw. haben nur Gültigkeit, wenn Sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt sind.
(Mit der TransaCard immer kostenlos)